Saatgutmischungen für die aktive Begrünung bei Flächenstilllegung

Nachdem viele Flächen im Herbst nicht bestellt werden konnten, gibt es auf einigen Betrieben die Überlegung, diese Flächen für ein Jahr aus der Produktion zu nehmen.
Bitte beachten Sie hierbei: Die Aussaat muss bis zum 30. März erfolgen. Pflegemaßnahmen dürfen in der Zeit vom ersten April bis zum 30. Juni nicht durchgeführt werden. Eine Nutzung des Aufwuchses ist nicht zulässig. Für weitere Informationen sprechen Sie uns gerne an.
Im Fall der Flächenstilllegung empfehlen wir eine aktive Begrünung zur Bodenverbesserung mit folgenden Mischungen: